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Acerca de

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Covid 19 – Schutzkonzept der K-Pop Dance Academy

Ausgangslage

Die K-Pop Dance Academy führt wöchentlich Trainings mit verschiedenen Tanzgruppen durch. Die Mitglieder dieser Gruppen sind der K-Pop Dance Academy namentlich bekannt. Die Trainings werden in beständiger Zusammensetzung von ca. 10 Teilnehmenden durchgeführt. Das Alter der TänzerInnen reicht von 5-21 Jahre.

 

Allgemein gültige Massnahmen

Folgende allgemeinen Massnahmen werden von der K-Pop Dance Academy zur Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln der Regierung umgesetzt (Gültig ab 18. September 2021).

  • Beim Betreten des Gebäudes bitte Hände desinfizieren.

  • In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen (Eingangsbereich, Garderobe, WC) gilt die Maskenpflicht. (Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren)

  • Im Eingangsbereich bitte den Abstand von 1.5 m zu anderen wahren.

  • Eltern oder Begleitpersonen verbleiben im Eingangsbereich und betreten den Gymnastikraum/Trainingssaal nicht.

  • Für Teilnehmer zwischen 12 und 16 Jahren gilt die Maskenpflicht im Eingangsbereich, im Gymnastikraum gilt sie nicht mehr. Sie können freiwillig einen Impftest durchführen, um das Risiko zu minimieren.

 

Vorgaben zur Durchführung der Trainings: 3G-Konzept

Als Tanzschule leisten wir einen Beitrag zur Eindämmung der Covid 19- Pandemie. Auch wünschen wir uns weiterhin einen unkomplizierten und sicheren Umgang miteinander. 

Für Tanzende ab 16 Jahren besteht deshalb eine Covid-Zertifikatspflicht (3G).

Das Zertifikat wird zusammen mit einem Identitätsnachweis (ID, Pass, Führerausweis) mittels der Schweizer COVID-Certificate-Check-App kontrolliert. Der Status wird bei uns in einem File erfasst.

Das Zertifikat muss zu jedem Training mitgenommen und bei einer behördlichen Kontrolle vorgewiesen werden können.

Durch die Umsetzung dieses 3G-Konzepts entfallen die Maskenpflicht und die Abstandsregelung im Gymnastikraum/Trainingssaal.

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